Versicherungsmakler Bernd Stöneberg
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Wenn Fachkräfte ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch in Deutschland anerkennen lassen wollten, dann mussten sie bisher lange Wartezeiten und hohe bürokratische Hürden dulden. Besonders für Nicht-EU-Bürger war es schwierig die berufliche Qualifikation nachzuweisen, oftmals mussten sie Wartezeiten von bis zu zwei Jahren in Kauf nehmen. Einheitliche Kriterien zur Bewertung ausländischer Abschlüsse gab es bisher nicht.

Doch dies soll sich nun ändern: Zum 01. April 2012 tritt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Mit der neuen Regelung sollen auch Nicht-EU-Bürger ein Anrecht darauf haben, binnen drei Monaten nach Vorlage aller Unterlagen Klarheit darüber zu erhalten, ob ihre Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden.

Das neue Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – unabhängig vom Herkunftsland. Mit dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ ( www.anerkennung-in-deutschland.de) wurde zudem ein zentrales Informationsmedium geschaffen, auf dem Anträge heruntergeladen werden können und die Adressen von Ansprechpartner zu finden sind. Anlaufstellen für das Anerkennungsverfahren sind die jeweiligen Berufskammern.

Ergänzend zum Anerkennungsportal schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Telefon-Hotline frei, die für Interessierte aus dem In- und Ausland zugänglich ist. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der beruflichen Anerkennung. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar.

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