Versicherungsmakler Bernd Stöneberg
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Verbraucher sollen im Netz besser vor Kostenfallen geschützt werden. So sind Online-Anbieter zukünftig verpflichtet, bei jedem Bestellvorgang einen Warnknopf einzublenden, der den tatsächlichen Preis eines Online-Angebotes ausweist. Nur wenn der Verbraucher ausdrücklich diesen Knopf betätigt und damit versichert, dass er die Kosten des Angebotes kennt, soll er dafür auch zahlen müssen. Bisher war es möglich, die anfallenden Kosten auf einer Homepage im Kleingedruckten zu verstecken. So konnten sich viele kostenpflichtige Angebote als Gewinnspiel oder als Geschenk tarnen.

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