Versicherungsmakler Bernd Stöneberg
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Haftpflicht
Privathaftpflicht
Versicherung ist Vertrauenssache - vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung im Versicherungsgeschäft


Versicherungsschutz besteht bei fahrlässigen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von allen versicherten Personen im privaten Bereich gegenüber anderen Personen verursacht werden.

Versichert sind Sie auch als Mieter bzw. Eigentümer von Wohnungen oder als Bauherr kleinerer Bauvorhaben.


Am häufigsten wird die Privathaftpflichtversicherung beansprucht bei:

  • zerschossenen und eingeschlagenen Fenstern und Türen oder anderen beschädigten Glasartikeln, z.B. Geschirr
  • Brandlöchern in Teppichen oder Couchgarnituren
  • durch Wasch- oder Spülmaschinen verursachte Schäden beim Untermieter
  • durch die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer verursachten Schäden - als Autofahrer braucht man eine extra Kfz-Haftpflicht
  • von Haushaltsangestellten verursachten Schäden
  • Unfällen durch den Gebrauch von Schusswaffen, aber keine Jagdunfälle
Versicherungsschutz besteht auch bei einem Aufenthalt im Ausland. Die Gesellschaften begrenzen dabei die Dauer des Aufenthaltes in der Regel für ein Jahr, innerhalb der EU auch länger.


Bei Risikosportarten wie Boxen, Wasser-, Jagd- oder Motorsport müssen Sie sich allerdings gesondert versichern.
Das gleiche gilt für das Halten größerer Tiere (Pferde, Hunde, etc.). Auch hier muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden, da die Privathaftpflicht nur kleinere Haustiere berücksichtigt.



Folgende Leistungen können zusätzlich gegen Mehrbeitrag mitversichert werden; einige Anbieter versichern diese Extras bereits im Grundschutz - Vergleichen lohnt sich:
  • Verlust von fremden Privatschlüsseln und Schlüsseln für zentrale Schließanlagen
  • Allmählichkeitsschäden durch Rauch oder Feuchtigkeit im Laufe der Zeit
  • Mietsachschäden wie kaputte Sanitärobjekte usw.
  • selbstgenutzte Ferienwohnung/Ferienhaus im Ausland
  • Vermietung von Eigentumswohnungen
  • Benutzung eines Windsurfbretts
  • Deliktunfähigkeit von Kindern
  • Tätigkeit als Tagesmutter bei Betreuung fremder Kinder

Als Besitzer bzw. Nutzer von Öltanks zur Hausversorgung ist es oberste Priorität, das Gewässerschadenrisko in der Privathaftpflicht mit einzuschließen. Einige Gesellschaften bieten diese Versicherung auch einzeln an.

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