Versicherungsmakler Bernd Stöneberg
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Versicherung ist Vertrauenssache - vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung im Versicherungsgeschäft

Wie jedes Jahr kommen zahlreiche Änderungen auf uns zu...

...Neuregelungen zur Riesterrente, Änderungen für Steuerzahler, beispielsweise der Wegfall der Zweijahresfrist für die Steuererklärung... Auch tritt die große Unternehmensteuerreform am 01.01.2008 in Kraft.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) birgt viele Änderungen für die Versicherungsunternehmen, Vermittler, Versicherungsmakler und Verbraucher...

 

nach obenAm 01.Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft.

Das alte Policenmodell soll durch gezielte Information des Versicherungsnehmers vor Abgabe seines Antrages ersetzt werden:

  • So sollen dem Versicherungskunden rechtzeitig vor Antragstellung alle Verbraucherinformationen ausgehändigt werden.
Die aus der Vermittlerrichtlinie bekannte Beratungs- und Dokumentationspflicht wird nun auch auf Versicherer ausgeweitet:
  • Es besteht diesbezüglich kein Unterschied mehr zwischen der Beratung eines Versicherungvermittlers und eines Ausschließlichkeitsvertreters. Diese Beratung wird nur einmal durchgeführt.
  • Wie auch aus der Vermittlerrichtlinie bekannt, kann der Versicherungsnehmer mit einer Erklärung auf die Beratung und Dokumentation verzichten. Diese Verzichtserklärung muss gesondert und in schriftlicher Form vorliegen (mit zusätzlichen Hinweis, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die späteren Schadensersatzansprüche auswirken kann).
  • Die Beratungspflicht wird auf die gesamte Vertragslaufzeit ausgedehnt. So soll der Versicherungsnehmer auf Umstände, die Anlass zu Vertragsänderung oder einen Neuabschluss erfordern, hingewiesen werden müssen.

Auch wenn der Versicherungsnehmer vertragliche Obliegenheiten verletzt, ist damit zukünftig nicht der Komplettverlust des Leistungsanspruchs bzw. Versicherungsschutzes verbunden. Vorgesehen ist ein abgestuftes Modell, das den Grad des Verschuldens berücksichtigt. Bei vorsätzlichen Verstößen bleibt alles wie bisher.

Die vorläufige Deckung wird gesetzlich geregelt:

  • Die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" werden Vertragsbestandteil.
  • Bezahlt der VN die Erstprämien nicht rechtzeitig, kann der rückwirkende Wegfall der vorläufigen Deckung vereinbart werden.
  • Die VVG-Reform sieht bei Verbraucherverträgen ein Kündigungsrecht zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahres vor.
Weitere Änderungen gibt es bei Zahlungsverzug, Verjährung und Anschlussfristen, vorvertraglichen Anzeigepflichten usw.

 

nach obenÄnderungen zur Riesterrente ab dem 01.01.2008

Die Bundesregierung plant für 2008 zahlreiche Veränderungen:

  • Die staatliche Kinderzulage für neu geborene Kinder ab dem 01.01.2008, wird auf jährlich 300 Euro erhöht.
  • Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riestervertrag abschließt, erhält im ersten Sparjahr einen "Berufseinsteiger-Bonus" in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung: Der Sparer ist unmittelbar zulageberechtigt.
  • Ebenfalls in Planung die "Wohn-Riester"-Förderung: Vorgesehen ist, selbst genutztes Wohneigentum innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge extra zu fördern.
  • Für Selbstständige soll eine direkte Riesterförderung auch bald möglich sein. Das geht zZt. nur, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist.

 

nach obenNeue Sozialversicherungsgrößen für 2008

Die neuen vorläufigen Sozialversicherungsrechengrößen für 2008 sind beschlossen:
  • Bezugsgrößen West: 2.485 Euro im Monat; 29.820 Euro im Jahr
  • Bezugsgrößen Ost: 2.100 Euro im Monat; 25.200 Euro im Jahr
Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt folgendes:
Neue Versicherungspflichtgrenze 2008
  • Diese ist festgesetzt auf 48.150 Euro im Jahr bzw. 4.012,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Neue Beitragsbemessungsgrenze 2008
  • Diese liegt bei 43.200 Euro Brutto im Jahr bzw. 3.600 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
Für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung gilt folgendes:
  • Beitragsbemessungsgrenze West: 5.300 Euro im Monat; 63.600 Euro im Jahr
  • Beitragsbemessungsgrenze Ost: 4.500 Euro im Monat; 54.000 Euro im Jahr
Die Beiträge für die Sozialversicherungsleistungen liegen in der:
  • Rentenversicherung bei 19,9 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 3,9 Prozent
  • Krankenversicherung durchschnittlich: 14,8 Prozent
  • Pflegeversicherung 1,7 Prozent, Personen ohne Kinder zwischen 23 und 65 Jahre: 1,95 Prozent
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen...

Für die Private Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber maximal 250,20 ¤ und für die Private Pflegeversicherung 30,60 ¤.
 

nach obenÄnderungen für Steuerzahler

Die größte Änderung ist hier die Aufhebung der Zweijahresfrist...
  • ...Alle Steuerzahler, die keine Verpflichtung haben, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, können jetzt rückwirkend sieben Jahre Geld vom Staat zurückholen.
  • Neu ist auch, dass für Kinderbetreuung, Handwerker- und Dienstleistungen keine Rechnungen oder Kontoauszüge mehr eingereicht werden müssen. Trotzdem Rechnungen und Belege aufheben, denn das Finanzamt könnte die entsprechenden Belege nachfordern.
  • Einen sogenannten Altersentlastungsbetrag gewährt das Finanzamt allen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben.
  • Private Dienstleistungen rund ums Haus (Gärtnerarbeiten, Haushaltshilfe) können ab 2008 auch in EU- oder EWR- Mitgliedstaaten geltend gemacht werden.
  • Änderungen bei der Reisekostenabrechnung: hier werden alle Reisetätigkeiten unter dem Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" zusammengefasst.
  • Weitere Neuregelungen gibt es zu Übernachtungspauschalen, Hotelkosten inkl. Mahlzeiten ...
  • Nicht mehr erfasst wird die Pauschalabgabe für Minijobber zur gesetzlichen Rentenversicherung, die der Arbeitgeber einzahlt. Diese kann der Minijobber freiwillig angeben. Zu beachten ist, dass sich die Erhöhung nicht immer steuerbegünstigend auswirkt, besonders im gewerblichen Bereich. Im privaten Bereich jedoch meist besser.
 

nach obenDie Unternehmenssteuerreform 2008 wurde beschlossen

Zahlreiche Änderungen für Unternehmen treten ab dem 01.01.2008 in Kraft. Dabei werden besonders die Kapitalgesellschaften entlastet:
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kapitalgesellschaften von 25 Prozent auf 15 Prozent. Zusätzlich wird die Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer von 5 auf 3,5 Prozent abgesenkt. Dafür ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Auf Antrag können einbehaltene Gewinne nur mit 28,25 Prozent besteuert werden.
  • Weitere Entlastung bei der höheren Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer mit dem 3,8-fachen des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags (begrenzt auf die tatsächlich festgesetzte Gewerbesteuer). Außerdem wird die Steuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent abgesenkt. Dafür entfällt der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer.
  • Für kleinere Unternehmen gibt es Verbesserungen zur Bildung steuerfreier Rücklagen für Investitionen. Die Betriebsvermögensgrenze wurde von 210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht. Der Zeitraum für die geplante Investition wurde von zwei auf jetzt drei Jahre erhöht.
  • Außerdem wird eine Zinsschranke eingeführt. Zusätzlich wird es Änderungen bei der Degressiven Abschreibung geben.
  • Die beschlossene Abgeltungssteuer (Zinssteuer) auf alle Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, tritt erst ab dem 01.01.2009 in Kraft.
 

nach obenDie neue Abgeltungssteuer gilt erst ab dem 01.01.2009, außer...

...bei in- und ausländischen Spezialfonds, vor allem Luxemburger Spezialfonds, greift die Abgeltungssteuer (Zinssteuer) bereits bei Fondsanteilen, die ab dem 9. November 2007 gekauft worden sind. Anders bei Publikumsfonds: Hier kann der Anleger die Gewinne vor dem 01.01.2009 beim Verkauf steuerfrei behalten.
 

nach obenNeuregelungen im Erbrecht

Im Erbrecht sind folgende grundlegenden Änderungen vorgesehen:
  • Zur Berechnung der Erbschaftssteuer werden zukünftig Immobilien mit ihrem aktuellen Marktwert einbezogen.
  • Die Freibeträge steigen für Verheiratete von 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro und für Enkel von 51.200 Euro auf 200.000 Euro.
Außerdem soll bei Vererbung oder Schenkung, die Unternehmensnachfolge besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert werden:
  • Bewertung und Besteuerung des Grund- und Betriebsvermögens erfolgt nach dem Verkehrswert, ebenfalls des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften...
  • Und Steuerbegünstigungen für das Unternehmen bei Weiterführung des Betriebs über 15 Jahre und Erhalt von Arbeitsplätzen (mehrheitlich) über 10 Jahre lang.
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